Allgemeine Geschäftsbedingungen Barthelme Schweiz GmbH


1. Allgemeines

1.1 Diese allg. Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) sind fester Bestandteil aller Angebote und Verträge für Warenlieferung des Verkäufers sowohl in laufenden als auch künftige Geschäftsverbindungen. Durch Erteilung von Aufträgen erklärt der Besteller sein Einverständnis hierzu.

1.2 Entgegenstehende oder von unseren AGBs abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihre Geltung zugestimmt.

1.3 Mündliche Abmachungen sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

1.4 An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen,wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Fotos, etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

1.5 Durch Erscheinen eines neuen Kataloges werden alle vorhergehenden Kataloge und die damit verbundenen Preise ungültig – Preisänderungen vorbehalten. Für etwaige Druckfehler und Irrtümer übernehmen wir keine Haftung. Muster, Abbildungen, Gewichts-, Mass- und Farbangaben sind nur annährend massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische bzw. Designs-Änderungen und Liefermöglichkeiten sind vorbehalten. Nachdruck von Katalog und Datenblätter, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Barthelme Schweiz GmbH. Betriebswerte und Abmessungen gelten mit den üblichen geringfügigen Abweichung. Durchmesser Länge sind Grösstmasse. Bei Profilen und Zuschnitten ist eine Längenabweichung von +/- 10% zu akzeptieren.


2. Vertragsschluss / Preise / Liefer- und Zahlungsbedingungen

2.1 Bei den in den Katalogen, Preislisten, der Website oder im online Shop der Barthelme Schweiz GmbH aufgeführten Preisen handelt es sich um Richtpreise, die als solche nicht verbindlich sind. Preis-, Sortiments- und Produktänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Bestellungen, auch im Online-Bestellsystem, Aufträge und „Auftragsbestätigungen“ des Kunden gelten als blosse Offerte zum Vertragsabschluss.

2.2 Verbindlich sind erst die in einer konkreten Offerte oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sofern in der Offerte oder im Begleitschreiben nicht anders geregelt, sind Offerten längstens 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Bestellt der Kunde geringere Stückzahlen als offeriert, bleiben Mindermengen- oder sonstige Zuschläge vorbehalten.

2.3 Alle Preise der Barthelme Schweiz GmbH verstehen sich netto (exkl. MWST) ab Werk der Barthelme Schweiz GmbH in Urdorf, Schweiz „Ex Works“.

2.4 Sämtliche Kosten für Verpackung, Transport, Versicherungen, öffentliche Abgaben und Gebühren (z.B. Mehrwertsteuer, Zölle, Ausfuhr-, Durchfuhr und andere Bewilligungen etc.) sind nicht in den Preisen inbegriffen und gehen zu Lasten des Kunden. Soweit die Barthelme Schweiz GmbH diese Kosten vorschiesst, sind sie ihr vom Kunden zu erstatten.

2.5 Auf Leuchten und Leuchtmittel werden vorgezogene Recycling Gebühren (vRG) erhoben. Für Leuchten gelten verschiedene Tarifstufen, Leuchtmittel sind mit einem einheitlichen Tarif belegt. Diese Tarife gelten in der gesamten Schweiz einheitlich und unterliegen der vom SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) veröffentlichten Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PVB). Die Tarife und Gerätelisten sind bei der Stiftung Licht Recycling Schweiz SLRS erhältlich bzw. unter www.slrs.ch einzusehen.

2.6 Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen sofort fällig und durch den Kunden ohne jeden Abzug zu bezahlen. Die Barthelme Schweiz GmbH behält sich vor, ganze oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Für Privatkunden gilt grundsätzlich Vorauskasse Bezahlung.

2.7 Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Übergabe, Transport, Abnahme oder Installation der Lieferung aus nicht von der Barthelme Schweiz GmbH zu vertretenden Gründen verzögert oder verunmöglicht werden. Dasselbe gilt, wenn einzelne Produkte fehlen oder mangelhaft sind.

2.8 Hat ein Kunde mehrere offene Rechnungen, so ist die Barthelme Schweiz GmbH berechtigt, Zahlungen auch bei gegenteiliger Anweisung des Kunden auf die älteste(n) offene(n) Rechnung(en) anzurechnen.

2.9 Der Kunde anerkennt, dass eine Verrechnung von Vorauszahlungen oder Zahlungen für Lieferungen mit allfälligen Forderungen des Kunden gegenüber der Barthelme Schweiz GmbH ausgeschlossen ist. Ausgenommen sind Forderungen des Kunden, die von der Barthelme Schweiz GmbH ausdrücklich schriftlich zur Verrechnung anerkannt oder die durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt wurden.

2.10 Auf verspäteten Zahlungen hat der Kunde auch ohne vorherige Mahnung einen Verzugszins von 8% p.a. zu bezahlen. Die Barthelme Schweiz GmbH ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, das Inkasso auf Kosten des Kunden durch einen Dritten besorgen zu lassen. Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt.

2.11 Die Barthelme Schweiz GmbH bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (inkl. allfällige Nebenkosten und Verzugszinsen) Eigentümerin der gesamten Lieferung. Der Käufer darf über die mit dem Eigentumsvorbehalt belastete Ware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum der Barthelme Schweiz GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.


3. Mängelrüge, Garantie

3.1 Die Produkte sind vom Kunden sofort nach Eingang sorgfältig auf Vollständigkeit (Stückzahl), Richtigkeit (Typen) und auf mögliche Mängel zu untersuchen. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind unter Vorbehalt anzunehmen und dem zuständigen Frachtführer umgehend zwecks Sachverhaltsabklärung und Wahrung aller Rechte anzuzeigen.

3.2 Allfällige Fehlmengen, Falschlieferungen und/oder Mängel der gelieferten Produkte sind der Barthelme Schweiz GmbH unverzüglich, spätestens jedoch 5 Kalendertage nach Übergabe der Produkte an den Kunden bzw. dessen Frachtführer im Werk der Barthelme Schweiz GmbH, schriftlich und unter genauer Bezeichnung der festgestellten Unstimmigkeiten bzw. Mängel mitzuteilen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist (massgebend ist das Eingehen der Mängelrüge bei der Barthelme Schweiz GmbH) gilt die Lieferung mit Bezug auf Fehlmengen, Falschlieferungen sowie offene Mängel als genehmigt.

3.3 Für Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innert der vorgenannten Untersuchungs- und Rügefrist (Ziff. 5.2) nicht entdeckt werden können (sog. verdeckte Mängel), gewährt die Barthelme Schweiz GmbH auf ihren Produkten eine Garantie von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem die Lieferung bzw. Teillieferung im Werk der Barthelme Schweiz GmbH zur Abholung durch den Kunden bzw. dessen Frachtführer bereitsteht und dem Kunden dieser Termin mitgeteilt worden ist. Die Garantie bezieht sich auf den vorausgesetzten Gebrauch der Produkte innerhalb der Produktspezifikationen.

3.4 Die Garantie für Akkus beträgt ein Jahr nach erfolgter Ablieferung und beschränkt sich während dieser Frist auf Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler seitens der Barthelme Schweiz GmbH zurückzuführen sind.

3.5 Allfällige verdeckte Mängel sind der Barthelme Schweiz GmbH innert der Garantiefrist innert 5 Tagen nach Feststellung schriftlich und detailliert mitzuteilen. Auf Verlangen hat der Kunde der Barthelme Schweiz GmbH das defekte Produkt zur Verfügung zu stellen. Die Garantie erstreckt sich auf Mängel, die nachweisbar auf eine fehlerhafte Fabrikation, mangelhaftes Material oder das Nichteinhalten der massgebenden bzw. vereinbarten technischen Vorschriften (vorangehend Ziff. 2) zurückzuführen sind.

3.6 Von der Garantie ausgeschlossen sind Nicht- oder Fehlfunktionen, die auf nicht bestimmungsgemässen Gebrauch, unsachgemässe Behandlung oder Lagerung, auf Missachtung von Installations- oder Betriebsvorschriften, auf Manipulationen am Produkt, mangelhafte Wartung, Überlastung oder sonstige übermässige Beanspruchung, schädliche Witterungs- und sonstige Umwelteinflüsse, chemische, elektrolytische oder elektromagnetische Einflüsse sowie auf Interferenzen mit anderen Produkten zurückzuführen sind. Im Garantiefall wird nach Wahl der Barthelme Schweiz GmbH entweder das defekte Produkt, Teile davon ersetzt oder dem Kunden eine Preisminderung gewährt. Jegliche weitergehende Haftung der Barthelme Schweiz GmbH oder deren Hilfspersonen sind wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Insbesondere bestehen keinerlei Ansprüche des Kunden oder Dritter auf Ersatz von Schäden, die nicht am gelieferten Produkt selbst entstanden sind, wie Programmierung, Montage-, Installationskosten, Produktionsausfall, Nutzungsverluste, entgangener Gewinn oder andere direkte oder indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, namentlich unmittelbare sowie mittelbare Schäden Dritter, die durch Fehler oder Nichtfunktion der gelieferten Produkte verursacht wurden, etc. Ebenso besteht keine Garantie für Material, an dem vom Kunden oder von Dritten Änderungen oder Reparaturen vorgenommen oder für das die Montage- oder Betriebsvorschriften des Lieferanten nicht eingehalten wurden.

3.7 Von der Garantie ausgeschlossen sind auch Leuchten und Apparate, welche nach Konstruktionen oder Modellen des Kunden hergestellt werden, sofern auftretende Schäden auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Wird zudem für solches Material vom Starkstrominspektorat eine Prüfung oder eine Abänderung verlangt, gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des Kunden.

3.8 Mit der Ausnahme von Preisminderungen setzt jegliche Garantie voraus, dass das defekte Material verpackt und franko Barthelme Schweiz GmbH zugestellt wird. Folgende Informationen zur Lebensdauer von Leuchten sind zu beachten: Die Lebensdauer aller lichttechnischen Produkte ist von der Einhaltung der in den technischen Daten angegebenen Standard-Betriebsbedingungenabhängig. Leuchten sind Verschleissteile, deren jeweilige Lebensdauer sehr unterschiedlich ist (1’000 bis 60’000 Stunden) und von den Betriebsbedingungen stark beeinflusst werden kann. Die Angabe der Lebensdauer einer Leuchte geschieht in Form von Betriebsstunden (z. B. mittlere Lebensdauer = 50‘000 Stunden) und wird unter genormten Bedingungen ermittelt, die von der Praxis abweichen können. Wird die Lebensdauer in Form von Betriebsjahren angegeben, basiert dies ebenfalls ausschliesslich auf angenommenen Standard-Betriebsbedingungen (Schaltzyklen, Betriebsstunden pro Jahr usw.) und den üblichen Kriterien für Wartungsintervalle, die für den angesprochenen Einsatzzweck sinnvoll erscheinen. Grenzwerte für Temperaturen, Umgebungstemperatur 25°C und Spannungen dürfen nicht überschritten werden, das Produkt darf keinen nicht bestimmungsgemässen mechanischen oder anderen Belastungen ausgesetzt sein. Der Lichtstromrückgang bei LED Lichtquellen ist bis zu einem Wert von 0,6 % pro 1000 h Betriebsstunden normal und somit nicht von der Garantie erfasst. Bei elektronischen Betriebsgeräten bzw. Bauteilen wie LED-Modulen beträgt die mittlere Nennausfallsrate 0,2%/1000 Betriebsstunden, sofern die mittlere Nennlebensdauer und Nennausfallsrate der Geräte oder Bauteile in den Produkt und Anwendungsspezifikationen (insbesondere gemäß Katalog, Datenblatt, Produktbroschüre und dergleichen) nicht anders definiert sind. Diese gilt unter den unten angeführten Bedingungen. Jegliche Garantie setzt voraus, dass das defekte Material der Firma Barthelme Schweiz GmbH verpackt franko Domizil zugestellt wird. Die Garantie umfasst ausschliesslich Produktausfälle die durch nachgewiesene Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler verursacht wurden, sowie Ausfallraten, die die Nennausfallrate übersteigen. Barthelme Schweiz GmbH behält sich vor, über die Berechtigung des Garantieanspruchs nach Produktprüfung selbst zu entscheiden. Die Garantie erlischt sofort, wenn an den Produkten ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch den Garanten Änderungen, Reparaturen, Servicearbeiten oder Störungsbehebungen durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden. Die Farbtoleranz von LED-Modulen ist von der Herstellergarantie nicht umfasst. Der Lichtstrom und die Leistung unterliegen bei einem neuem LED-Modul / Lichtquelle einer Toleranz von +/- 10%. Bei Nachlieferungen von LED Modulen / Lichtquellen / Leuchten kann es auf Grund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms und der Lichtfarbe von Produkten zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für instand gesetzte / getauschte Teile oder Ersatzlieferungen endet mit der Garantiefrist für das gesamte Produkt. Vereinbarte Haftungsbegrenzungen gelten für den Garantieanspruch entsprechend.


4. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Bei Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung der Kaufsache erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Kaufpreises inkl. MwSt. Gleichzeitig tritt der Käufer der Sache bereit jetzt bei Weiterveräusserung an Dritte den Kaufpreisanspruch in Höhe des offenen Kaufpreises inkl. MwSt. an uns ab.


5. Planung und Beratung durch Barthelme Schweiz GmbH

5.1 Soweit die Barthelme Schweiz GmbH für den Kunden Beleuchtungskonzepte erarbeitet oder ihn diesbezüglich berät, handelt es sich um Gefälligkeitsleistungen, für welche die Barthelme Schweiz GmbH keinerlei Haftung übernimmt. Davon ausgenommen ist das Einhalten konkret messbarer Vorgaben (z.B. Beleuchtungsstärke), sofern die Barthelme Schweiz Gmb im Einzelfall schriftlich eine entsprechende Haftung übernimmt.


6. Vom Kunden gewünschte Reparaturen

6.1 Falls der Kunde ausserhalb der geltenden Garantiebestimmungen Produkte durch die Barthelme Schweiz GmbH reparieren lässt, trägt er die entsprechenden Kosten, insbesondere für Aufwand, Material und Transport.

6.2 Wünscht der Kunde für solche Reparaturen einen Kostenvoranschlag, hat er dies Barthelme Schweiz GmbH im Voraus mitzuteilen. Der Kunde trägt die Kosten des Kostenvoranschlags unabhängig davon, ob die Reparatur vorgenommen wird oder nicht.


7. Besondere Pflichten des Kunden

7.1 Die Produkte dürfen nur durch ausgebildete Starkstrom-Fachleute (Elektriker) montiert/demontiert und gewartet werden.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle generellen sowie die massgebenden örtlichen Vorschriften für die Montage/Demontage, den Betrieb und die Wartung der Produkte zu beachten und einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, die produktbezogenen Montage‑, Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Barthelme Schweiz Gmbzu beachten und einzuhalten.

7.3 Falls der Kunde Produkte der Barthelme Schweiz Gmb an Dritte liefert oder durch Dritte installieren lässt, hat er diese Dritten schriftlich zur Einhaltung der Vorschriften gemäss den vorangehenden Ziffern 9.1 und 9.2 zu verpflichten und dafür zu sorgen, dass die Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen den Dritten in einer für diese verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt werden. Ausserdem sind diese Dritten schriftlich zu verpflichten, die Pflicht gemäss dieser Ziffer 9.3 auf allfällige weitere Abnehmer zu übertragen.

7.4 Wird ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden durch Handlungen und/oder Unterlassungen des Kunden oder einer seiner Hilfspersonen oder seiner Abnehmer oder Unterabnehmer etc. verursacht und aus diesem Grund die Barthelme Schweiz GmbH in Anspruch genommen, steht dieser ein Rückgriffsrecht auf den Kunden zu. Dieser hat die Barthelme Schweiz GmbH auf erstes Verlangen vollumfänglich schadlos zu halten und ihr auch die Kosten für die Abwehr der Inanspruchnahme zu ersetzen.


8. Geistiges Eigentum

8.1 Das geistige Eigentum an sämtlichen Produkten (inkl. Know-how) gehört ausschliesslich der Barthelme Schweiz GmbH bzw. deren Lieferanten, die alleine berechtigt sind, gegebenenfalls gewerbliche Schutzrechte (Patente, Designs, Topographien etc.) zu registrieren. Sämtliche Urheberrechte an Soft- bzw. Firmware, Kostenvoranschlägen, technischen Zeichnungen, der Gestaltung der Produkte, an Montage-, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie an sonstigen Unterlagen stehen uneingeschränkt der Barthelme Schweiz GmbH bzw. deren Lieferanten zu.

8.2 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird, gilt diese Regelung auch dann, wenn die Barthelme Schweiz GmbH kundenspezifische Anpassungen, Vorschläge, Projektskizzen oder Entwicklungen vornimmt. Solche Unterlagen und Dokumente der Barthelme Schweiz GmbH dürfen ohne deren ausdrückliche Genehmigung weder ganz noch auszugsweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

8.3 Soweit der Kunde der Barthelme Schweiz GmbH Unterlagen/Daten (Zeichnungen, Pläne, Masse, Muster etc.) zustellt, sichert er zu, dass diese Unterlagen/Daten frei von Schutzrechten Dritter sind und im Rahmen des jeweiligen Projekts durch die Barthelme Schweiz GmbH benützt und gegebenenfalls bearbeitet werden dürfen.

9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

9.1 Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der Barthelme Schweiz GmbH und dem Kunden unterstehen schweizerischem materiellem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.

9.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der schweizerische Sitz der Barthelme Schweiz GmbH.

9.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedigungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbahrungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wikrsamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbahrungen nicht berührt. Für alle Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der Barthelme Schweiz GmbH sind ausschliesslich die Gerichte am schweizerischen Sitz der Barthelme Schweiz GmbH zuständig. Die Barthelme Schweiz GmbH bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu belangen.

Stand 10/2020

Barthelme_CH_AGB.pdf